WGF-Ticker

23. KW 2023

Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme – Einbau von Rauchwarnmeldern

Am 01.06.2022 wurde in der Novelle der sächsischen Bauordnung beschlossen und festgelegt, dass Rauchwarnmelder in Bestandsbauten gemäß §555d BGB verpflichtend einzubauen sind. Daher müssen wir als Vermieter bis zum 31.12.2023 alle Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausrüsten. Wir werden mit der Maßnahme im September 2023 beginnen.

Der Einbau der RWM erfolgt in den Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren. Wir haben die Abrechnungsfirma Minol mit der Montage der RWM in den vorgesehenen Räumen beauftragt. Diese meldet sich mittels Hausaushang an und die Montage erfolgt ab September 2023.

Die verbauten Geräte werden jährlich einer Inspektion unterzogen. Wir haben uns für Funk-Rauchwarnmelder entschieden, damit diese Arbeiten ohne Zugang in Ihre Wohnung erfolgen können.

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