WGF-Ticker

31. KW 2023

Rauchmelder sind Lebensretter

In 2022 wurde die Sächsische Landesbauordnung novelliert. Damit müssen in Sachsen neben Neubauten und komplexen Modernisierungsvorhaben nun auch Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Frist hierfür endet am 31.12.2023. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschrift und vor allem zum Schutz der Mieterinnen und Mieter haben wir mit unserem Messdienstleister Minol vereinbart, dass unsere Wohngebäude beginnend ab September 2023 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Installation erfolgt in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren/Zimmern, die als Rettungswege dienen. Rauchmelder schützen die Bewohner vor allem im Schlaf vor den Auswirkungen eines Brandes, denn im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht zuverlässig. Im Falle eines Brandes ertönt vom Rauchmelder ein lautes Signal und gibt dem Bewohner damit den nötigen zeitlichen Vorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Die Montage wird durch zertifizierte Monteure von Minol durchgeführt.

Weitere Meldungen der 31. KW 2023

31. KW 2023

WGF-Spezial: Thema „Rauchwarnmelder“

Am Dienstag, 25.07.2023 fand in der Wohnungsgenossenschaft “Fortschritt“ ein sehr interessantes WGF-Spezial zum Thema: „Rauchwarnmelder - warum sind diese so …

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